Donnerstag, 23. Juli 2009

Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 27.09.2009

Bundestagswahl am 27.09.2007


Zur Durchführung der Bundestagswahl am 27. September 2009 ist die Stadt Oldenburg auf ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Diese sorgen am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf und stellen in einem der 87 Wahllokale oder 18 Briefwahllokale die Wahldurchführung sicher.
 
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro.
Um als Wahlhelfer fungieren zu können, müssen die Interessenten wahlberechtigt sein.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag 
das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 
Wenn Sie Interesse haben als Wahlhelfer eingesetzt zu werden und wahlberechtigt sind, melden Sie sich bei uns! 
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Vorname und Nachname
Geburtsdatum
Anschrift
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wir freuen uns über jede freiwillige Meldung und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Bei Bedarf erfolgt ein möglichst wohnortnaher Einsatz in einem Wahllokal. 
Wo kann man sich melden?
Am schnellsten und einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Angaben per E-Mail an 
wahlhelfer@stadt-oldenburg.de schicken. 
Selbstverständlich kann aber auch über den schriftlichen Weg oder per Telefon eine Anmeldung als Wahlhelfer erfolgen: 
Stadt Oldenburg
-Wahlbüro-
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/235-3661 (Herr Möller)

Quelle: Stadt Oldenburg

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