Mittwoch, 25. November 2009

Finanzgericht: "Soli" verfassungswidrig

 Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Verfassungsgericht nach Karlsruhe.

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den "Soli" kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel mit Blick auf ein mögliches Aus für den "Soli".

Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung für das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

Der "Soli" wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt, sieht sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover.

Eine Überprüfung des "Soli" durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte Däke. Eine frühere Klage des BdSt gegen den "Soli" war von Karlsruher Richtern nicht angenommen worden. Ob und wann das Verfassungsgericht sich mit dem "Soli" beschäftigt, stand zunächst noch nicht fest.

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