Mittwoch, 28. Oktober 2009

Digitale Kopien bleiben zulässig

Die digitale Vervielfältigung von Tonträgern für den privaten Gebrauch bleibt weiterhin zulässig. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung an. Das geht aus einem entsprechenden Beschluss hervor. (AZ: 1 BvR 3479/08)

Die im Dezember 2008 eingegangene Beschwerde sei unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden sei. Private Digitalkopien verstießen ohnehin nicht gegen das Eigentumsrecht, ergänzten die Richter.

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