Schleswig - Eine Blutprobe bei Autofahrern darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschieden.
Das OLG sprach einen Mann frei (Az: 1 SsOWi 92/09), den das Amtsgericht Ratzeburg wegen Fahrens unter Haschischeinfluss zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte.
Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizeibeamter nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe angeordnet - zu Unrecht, wie das OLG am Dienstag bekannt gab. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, lediglich in Ausnahmefällen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Der Beamte hatte nicht versucht, einen Richter über Handy zu erreichen.
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