Unpünktliche Mietzahlungen durch die Arbeitsagentur rechtfertigen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine fristlose Kündigung von Mietern. Die Mieter müssten sich nicht ein etwaiges Verschulden des Jobcenters zurechnen lassen, so die Karlsruher Richter.
(AZ: VIII ZR 64/09)
Geklagt hatte der Vermieter eines Reihenhauses, der aufgrund verspäteter Mietzahlungen die Räumung verlangte. Das Jobcenter hatte die Zahlungen für die Beklagten übernommen und war trotz Abmahnung durch den Vermieter nicht bereit, das Geld eher zu überweisen.
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