Sonntag, 7. März 2010

Jetzt freie Auswahl...

Microsoft kommt ab Mitte März den Forderungen der EU nach und ermöglichen die freue Wahl eines Internetzugriffsprogramm (Browser) für Windows XP,Vista und 7.Nach einem Update sollen Nutzer des Microsoft Internet Explorer automatisch ein Auswahlfenster mit zwölf Browsern sehen. Wer nicht warten will, kann eine Auswahl auch unter www.browserchoice.eu treffen

eine Schlittenfahrt ist schön..???

Einen Bauzaun hat ein 20 Jahre alter Mann in Bremerhaven als Schlitten benutzt und sich darauf liegend von einem Auto über verschneite Straßen ziehen lassen.

Das von einer Baustelle im Fischereihafen gestohlene Zaunsegment war dazu mit einem zehn Meter langen Seil an der Anhängerkupplung des Wagens befestigt worden, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Polizisten unterbanden das Treiben.

Dienstag, 2. März 2010

Jetzt auch noch das...wie bekommen so zerronnen..

In NIEBÜLL haben drei bewaffnete Männer am Montagabend im Kreis Nordfriesland  einen Gerichtsvollzieher ausgeraubt.  Die maskierten Täter betraten nach Angaben der Polizei vom Dienstag kurz vor Büroschluss die Geschäftsräume und bedrohten den Beamten und eine Angestellte mit einem Messer. Sie flüchteten zu  Fuß mit einer Aktentasche voll Papieren und einem dreistelligen Bargeldbetrag

Nach langer Krankheit gehts wieder weiter

Mittwoch, 25. November 2009

Rechte von Telefonkunden gestärkt

Das Europaparlament hat die Rechte von Telefon- und Internetkunden mit einem neuen Gesetzespaket gestärkt. Die Abgeordneten beschlossen in 3.Lesung die Telekom-Reform. Danach können die Verbraucher künftig innerhalb eines Tages mitsamt ihrer Rufnummer ihren Telefonanbieter wechseln. Das gilt sowohl für Festnetzanschlüsse als auch für Handys.


Internetnutzer werden besser gegen so genannte Cookies geschützt, die persönliche Daten wie etwa Passwörter speichern, ohne dass der Verbraucher das merkt. Künftig dürfen Cookie nicht mehr ohne Zustimmung installiert werden.

Finanzgericht: "Soli" verfassungswidrig

 Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Verfassungsgericht nach Karlsruhe.

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den "Soli" kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel mit Blick auf ein mögliches Aus für den "Soli".

Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung für das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

Der "Soli" wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt, sieht sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover.

Eine Überprüfung des "Soli" durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte Däke. Eine frühere Klage des BdSt gegen den "Soli" war von Karlsruher Richtern nicht angenommen worden. Ob und wann das Verfassungsgericht sich mit dem "Soli" beschäftigt, stand zunächst noch nicht fest.

Samstag, 21. November 2009

Wie Unternehmen ihre Beschäftigten in Leiharbeiter verwandeln

Die Unternehmen läuten eine neue Runde in der Personalpolitik ein. Sie gründen Zeitarbeitsfirmen, um eigene Mitarbeiter in Leiharbeitskräfte zu verwandeln. So umgehen sie Tariflöhne und Kündigungsschutz. Die Idee ist höchst umstritten, Experten warnen vor großen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Die Unternehmen läuten eine neue Runde in der Personalpolitik ein. Sie gründen Zeitarbeitsfirmen, um eigene Mitarbeiter in Leiharbeitskräfte zu verwandeln. So umgehen sie Tariflöhne und Kündigungsschutz. Die Idee ist höchst umstritten, Experten warnen vor großen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Vollständiger Text

Radarkontrollen: Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mal wieder ausgebremst. Schon vor einigen Wochen hoben die Richter ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagten die Richter. Jetzt zeigt sich, dass das Urteil weitreichende Folgen hat: Inzwischen liegen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsge-richte auch Temposünder freisprechen, die – wie üblich – durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, erklärten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma und Eilenburg.

Nach Ansicht der Richter ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Die fehlt aber. „Da gibt es eine Gesetzeslücke“, sagt Anwalt Frank Seutter von der Kanzlei Buse Heberer Fromm. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, der Sachverhalt werde derzeit „juristisch geprüft“.
Fragliche Identifiktion

Die Straßenverkehrsbehörden sind nervös. „Wenn Fahrzeughalter derzeit auf Anfrage angeben, sie wüssten nicht, wer ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, sind die Beamten in einer schwierigen Situation“, sagt Seutter. Denn ihr Beweis – das Foto – droht ihnen vor Gericht um die Ohren gehauen zu werden.

Keine Probleme gibt’s aber, wenn Fahrer per Laser gemessen und direkt herausgewunken werden. Dann sehen die Beamten, wer am Steuer sitzt – und sind nicht auf ein Foto angewiesen.

Mittwoch, 18. November 2009

Strompreiserhöhung der EWE um 15,4% ?

Auch andere Stromkonzerne denken über Erhöhungen nach,so der E.on Chef Bernotat im Bild-Interview am 14.9.2007

Mit der Begründung der Strompreis an der Leipziger Strombörse(EEX) sei in den vergangenen 2 1/2 Jahren um ca. 60 %

gestiegen, will die EWE den Preis zum 1.11.2007 bereits zum zweiten mal In diesem Jahr erhöhen. De facto stimmt das,
es verwundert allerdings, dass im gleichen Zeitraum der VIK-Strompreisindex (Mittelspannung) für die produzierende
Industrie nur um knapp 40 % gestiegen ist. Nun ist marktwirtschaftlich verständlich, dass die Industrie sowohl aus
internationalen Wettbewerbsgründen (auch Erhaltung von Arbeitsplätzen) als auch wegen vom Privathaushalt
abweichenden Mengen, Transport und anderen Gründen einen günstigeren Preis braucht. Dies erklärt jedoch bei
gleichgebliebenen Berechnungsvoraussetzungen nicht diese starke Abweichung. Könnte es sein, dass aufgrund der
massiven Drohungen der Industrie- beispielsweise eigenen Kraftwerke zu bauen (Vorstandsvorsitzender Dr.Marnette
von der Norddeutschen Affinerie) - deren Preis zu Lasten des Privatverbrauchs günstiger berechnet wurde ? Es stimmt
auch nachdenklich, dass der Strompreis der EEX seit Januar 2006 sich, abgesehen von saisonalen Schwankungen,
nahezu gleichbleibend (um 80 €/MWh-Peakload) entwickelt hat, im letzten Halbjahr sogar mit Abwärtsneigung. Warum hat
die EWE, die sonst z.B beim Gas sich sehr schnell an steigenden Heizölpreisen nach oben orientiert, so lange gewartet?
Spielt möglicherweise der Rückgang des Verbrauches aufgrund des günstigen Klimas bei Gas und Strom eine Rolle, der
sich negativ auf die Gewinnerwartungen auswirkte.
Die Preisentwicklung an der Leipziger Börse ist sowieso stark umstritten, schon im ersten Halbjahr 2007 hat die Presse ihr
Manipulationen vorgeworfen, sodass z.B. der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister die Erstellung eines
Gutachtens zur Überprüfung in Aussicht gestellt hatte.
Erst am 14.8. hatte die ZDF-Dokumentation "Das Kartell" diese Vorwürfe erneut bekräftigt und durch das Interview eines
"Insiders", der die Manipulationen bestätigte, erneut Beweismaterial geliefert. Trotzdem blieben nachdem der Leiter der
Börse alles in Abrede gestellt hatte, die Politiker ruhig. Jetzt,nach dem Interview Bernotat,hat das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) reagiert. Die Energieexpertin des DIW, Frau Kemfert, sagte: "Der Börsenpreis ist sehr viel
höher als die Kosten für die Stromerzeugung, 80 % des Stromes in Deutschland stammen aus zumeist abgeschriebenen

Kern- und Kohlekraftwerken, hier sind die Kosten auch nicht gestiegen".


BGH prüft Koppelung von Gaspreiserhöhung an Heizöl

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft erstmals, ob der Gaspreis per Vertrag an den Preis für Heizöl gekoppelt werden darf.

In zwei Verfahren hat das Karlsruher Gericht am Mittwoch über Klauseln in sogenannten Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke Dreieich in Hessen verhandelt, wie sie mit einer Vielzahl von Verbrauchern geschlossen werden.

In beiden Fällen sollen die Gaspreise - umgerechnet nach einer bestimmten Formel - entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst werden. Dagegen haben der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden geklagt. Der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Ball ließ in der Verhandlung allerdings Sympathie für die Bestimmungen erkennen. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist nach den Worten Balls, ob es sich bei Heizöl und Gas um "vergleichbare" Leistungen handelt. Diese Auffassung, "die auch dem Senat nahe zu liegen scheint", werde von der ganz überwiegenden Mehrheit der Fachleute vertreten. In diesem Fall dürften die Versorger an den Marktpreis für Heizöl anknüpfen.

Im Fall der Stadtwerke Dreieich hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Klauseln für unwirksam erklärt, weil der Gaspreis damit unabhängig von tatsächlichen Kostensteigerungen beim Versorger sei. Vertragsbestimmungen, nach denen Versorger ihre gestiegenen Bezugskosten an den Verbraucher weitergeben dürfen, hatte der BGH bisher stets für unwirksam erklärt, wenn darin nicht zugleich eine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Kosten vorgesehen ist.

Im konkreten Fall, so der Senatsvorsitzende, knüpften die Preiserhöhungsklauseln aber gerade nicht an die Kosten an, sondern an den Heizölpreis. Kunde und Versorger seien im Prinzip frei, solche Vereinbarungen zu treffen - vorausgesetzt, die Leistungen seien eben "vergleichbar".

Verbraucher-Anwalt Ekkehart Schott zog dies in Zweifel: Es gebe keinen einheitlichen "Wärmemarkt", auf dem Heizöl und Gas austauschbar seien - schon deshalb, weil sich der Kunde mit einer einmal angeschafften Ölheizung festlege. RheinEnergie-Anwalt Achim Krämer dagegen pochte darauf, dass mit der Anknüpfung ans Heizöl ein "objektiver Maßstab" gegeben sei, der dem Versorger keinerlei Manipulationsmöglichkeiten eröffne.

Internet: www.bundesgerichtshof.de

Deutsche Internet-Fahnder sollen Filme illegal kopiert haben

Bremen:
Eine Geschichte von "Bock und Gärtner"? - Fall erinnert an Anschuldigung gegen Musikvertreter selbst Raubkopien einzusetzen
Zwei Internet-Fahnder der Bremer Polizei stehen im Verdacht, sich aus dem Netz illegal Filme und Musik heruntergeladen zu haben. Bei der Durchsuchung der Wohnungen der beiden Beamten seien eine Vielzahl von CD's und DVD's sichergestellt worden, teilte die deutsche Polizei am Freitag mit.

Noch nicht bewiesen

Ob es sich dabei um Raubkopien handle, stehe noch nicht fest. Offen sei ebenfalls noch, ob die Beamten einen Polizeicomputer an ihrem Arbeitsplatz für das Herunterladen und Vervielfältigen von Musik und Filmen genutzt haben. Die Polizisten waren von einem Kollegen angezeigt worden.

Rückblick

Zu einem ähnlich kuriosen Fall kam es Anfang des Jahres, als einer der größten Vertreter der Unterhaltungsindustrie, Sony BMG, verdächtigt wurde selbst "Raubkopien" von Server-Software eingesetzt zu haben. Das geschädigte sechsköpfige Unternehmen PointDev plante damals in einem Zivilprozess rund 300.000 Euro Schadenersatz von Sony BMG einzufordern. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Doppelmoral

Die wohl größte Anschuldigung, die sich die Vertreter der Musikindustrie damals gefallen lassen musste, war es eine Doppelmoral zu fahren. Während man auch nicht kommerziell tätige Filesharer zu saftigen Strafen verdonnert, missbrauche man selbst das System für eigene Zwecke.

Quelle standart.at

Sonntag, 15. November 2009

Lamberti-Markt zaubert wieder weihnachtliche Stimmung

Lamberti-Markt 24.11.-22.12.2009
Eröffnung am 24.11.2009 um 17.00 Uhr
Verlockender Duft von Lebkuchen, gebrannten Mandeln und Glühwein, dazwischen der Klang von Weihnachtsmusik und Kunsthandwerkern die an der Herstellung ihrer kleinen Kunststücke arbeiten…

In der Weihnachtszeit verleiht der Lamberti-Markt der Oldenburger Altstadt einen ganz besonderen Charme. Romantisch eingerahmt von der backsteinernen St. Lambertikirche, dem historischen Rathaus und dem Oldenburger Schloss liegt er: einer der beliebtesten Weihnachtsmärkte Norddeutschlands! Inmitten der Fußgängerzone präsentieren über 125 liebevoll dekorierte Holzhütten Kunsthandwerk, Spielzeug, Christbaumschmuck und vieles mehr. Der ideale Ausgangspunkt – oder auch Ausklang? – für einen schönen Einkaufsbummel in der stimmungsvollen Innenstadt. In der weihnachtlich geschmückten Altstadtkulisse findet man bestimmt das Richtige für den Gabentisch. Die kleinen Besucher lieben die Geschichten im Märchen-Vorlesehäuschen, eine Runde auf dem Karussell oder auf den Rücken der Ponys. So lässt es sich prima auf Weihnachten warten.

Programm
- Jeden Samstag um 17 Uhr festliche Posaunenmusik
- Täglich um 16 Uhr kommt der Nikolaus auf der Kutsche vor das Schloss
- Märchen-Vorlesehäuschen für die Kleinen
- Große Weihnachtskrippe

Öffnungszeiten
Täglich von 11.00 bis 20.30 Uhr, Eröffnung um 17.00 Uhr, am 5.12. 11.00 bis 24.00 Uhr

Ab Montag gibt es wieder Notfallmappen

Die ersten 2000 Notfallmappen des Versorgungsnetzes Gesundheit waren im April schnell vergriffen. Ab Montag, 16. November, sind die roten Mappen wieder zu haben, in denen jeder die wichtigsten Daten über die persönliche Krankheitsgeschichte, Medikamente und Daten sowie Wünsche sammeln kann, damit sich Ersthelfer im Notfall schnell einen Überblick verschaffen können.

„Unser Nachdruck greift nun einige Verbesserungsvorschläge auf“, erklärt Rita Wick, Vorsitzende des Versorgungsnetzes Gesundheit. „Außerdem haben wir die Seiten zur Patientenverfügung aufgrund der neuen Gesetzeslage aktualisiert."

Die roten Mappen mit Inhalt sind in allen Stadtoldenburger Kliniken, im Reha-Zentrum, bei den ambulanten Pflegediensten und im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, sowie im Bürgerbüro, Pferdemarkt 14, gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro zu haben.

Die Bären kehren zurück

Die Bronzebären des Bremer Bildhauers Paul Halbhuber werden wohl an den Schlossplatz zurückkehren. Noch lagern sie aber in einer Halle auf dem Fliegerhorst.

Das im November 1965 aufgestellte Bären-Trio hatte im Zuge der Schlosshöfe-Bauarbeiten weichen müssen, ohne dass ein neuer Standort festgelegt worden war. Schon bald stellte sich heraus, dass es verschiedene Vorstellungen darüber gab: So hieß es etwa, das Kunstwerk sei für den Berliner Platz geschaffen und solle mit ihm umziehen. Diese Meinung konnte sich indes nicht durchsetzen. Die Verwaltung wollte das Kunstwerk bei der Kinderklinik aufstellen. Dieser Standort gefiel allerdings dem Rechtsnachfolger des Bildhauers überhaupt nicht. Schwiegersohn Hans Peter Renz lehnte den Platz nach den Worten des Kulturdezernenten ab.

Auch an der Maastrichter Straße bei der Weser-Ems-Halle wurde kein geeigneter Platz gefunden. In seiner Antwort auf die entsprechende Anfrage der Grünen im Kulturausschuss am Dienstag wird Martin Schumacher den Schlossplatz vorschlagen. „Bis wir sie aufstellen können, wird es allerdings noch dauern“, sagte er.

Damit andere Kunstwerke in der Stadt einer sicheren Zukunft entgegensehen können, werden sich Paten für sie einsetzen. Auch dieses Konzept, das auf eine Idee des sogenannten kreativen Kreises zurückgeht, wird im Kulturausschuss diskutiert. Der kreative Kreis hat sich das Ziel gesetzt, die Stadt bekannter zu machen.

Donnerstag, 12. November 2009

Zwölf Firefox-Erweiterungen: Mehrwert durch Addons

Der Internet-Browser Firefox konnte seit der Veröffentlichung einer ersten lauffähigen Version im Jahr 2002 seinen Marktanteil stetig erhöhen. Weltweit rangiert Firefox in der Beliebtheitsskala mit etwa 23 Prozent auf Platz zwei hinter dem Internet Explorer (Stand: August 2009 laut NetApplications). Beliebt ist der Browser zu einem guten Teil deshalb, weil sein Funktionsumfang durch kleine Programme, den Addons, zu erweitern ist. Mozilla bietet unter addons.mozilla.org tausende Erweiterungen an. 
 
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